Grabpflege

Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Mit Arbeiten an der Grabstätte, die Sie gerade aus gesundheitlichen oder terminlichen Gründen nicht schaffen, können Sie uns kurzfristig beauftragen. Hierzu ist kein Pflegevertrag nötig. Einfach den Auftrag telefonisch durchgeben oder einen Termin für ein Gespräch vereinbaren.Wir bieten Ihnen auch hier alle gärtnerischen Dienstleistungen wie Reinigung der Grabstätte, Anlieferung von Erden, Neugestaltung der Grabstätte, Überarbeitung einer älteren Bepflanzung, Beseitigung von Einsenkschäden oder die Erneuerung einer Saisonbepflanzung.

Ein Jahres-Pflegevertrag umfasst die Pflege der Grabstätte, Reinigung von Laub oder Unkräutern, Schneiden von Büschen, Hecken und Bodendeckern, Düngung, Gießen in Trockenperioden, Anlieferung von Erden und bei Bedarf die Erneuerung der Saisonbepflanzung. Sie bekommen für diese Leistungen eine Jahresrechnung und können den Vertrag zum Ablauf des Jahres jederzeit kündigen.

Ein Dauergrabpflegevertrag wird für einen längeren Zeitraum im Voraus abgeschlossen. Zu den oben beschriebenen Leistungen kommen hier noch Vertragsinhalte wie z.B.Neugestaltung oder Überarbeitung der Grabstättenbepflanzung bei Beginn des Vertrages, einmalige Arbeiten bei anstehenden Beisetzungen auf der Grabstätte, die Überholung der Dauerbepflanzung etwa alle 10 Jahre.